Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben nach DGUV 214-059, Modul D
Wer sollte diesen Lehrgang absolvieren?
Arbeitnehmende, die mit einer Aufstiegsmöglichkeit Bäume fällen
Gewerbetreibende/ Selbstständige, die mit einer Aufstiegsmöglichkeit Bäume fällen
Feuerwehrleute
Arbeitnehmende sowie Gewerbetreibende/ Selbständige, die die Gleichstellung zum ASBaum 2 benötigen
Voraussetzung für die Teilnahme:
Körperliche und geistige Eignung nach DGUV 114-018, evtl. durch Nachweis einer Eignungsuntersuchung G25 und G41
Abgeschlossenes Modul nach DGUV 214-059
Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
eine eigene Benzinmotorsäge mit ausreichend Benzin und Biohaftöl
eine Rundfeile zum Schärfen der Kette
vollständige Schutzausrüstung (Hose mit Schnittschutzeinlagen nach EN 381, Schuhwerk mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlagen nach EN 345, ein Waldarbeiterschutzhelm mit Visier und Gehörschutz nach EN 397, sowie Arbeitshandschuhe)
Mindestalter: 18 Jahre
Inhalte:
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Wahl der sicheren Arbeitsposition
Auswahl geeigneter Motorsägen
Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel
Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken, Umgang mit Umlenkrollen und Absetzpoller
Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul B: Gefährdungsbeurteilung, Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände
Starten der Motorsäge im Arbeitskorb
Absetzen von Ästen + Stammstücken in verschiedener Stärke
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Baustellenabsicherung/ Arbeitsorganisation
Praktische Schnittübungen
Wichtig zu wissen:
die Lehrgänge werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt
auf Anfrage können in Ausnahmefällen die persönliche Schutzausrüstung und eine Motorsäge ausgeliehen werden, dafür ist eine Wartungs- und Reinigungsgebühr zu entrichten
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (maximal 6 Personen pro Ausbilder)